Geschäftsstelle Erster Engagementbericht

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Lage, Situation und Entwicklungen des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland sollen künftig Thema regelmäßiger Berichte sein.

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit Beschluss vom 19. März 2009 dazu aufgefordert, in jeder Legislaturperiode einen Engagementbericht einer jeweils neu einzusetzenden Sachverständigenkommission vorzulegen. Neben einer allgemeinen Bestandsaufnahme soll jeder Engagementbericht einen thematischen Schwerpunkt behandeln.

In der aktuellen, 17. Legislaturperiode wird erstmals ein Engagementbericht erstellt. Mit ihrer Arbeit begann die Sachverständigenkommission für den „Ersten Engagementbericht“ im Oktober 2010. Begleitet wird sie von der Geschäftsstelle „Erster Engagementbericht“. Die Geschäftsstelle hat die Aufgabe, die Sachverständigen inhaltlich und administrativ bei der Erfüllung des Berichtsauftrags zu unterstützen.

Die Sachverständigenkommission hat ihre Arbeiten zur Erstellung des Ersten Engagementberichtes Ende November erfolgreich abgeschlossen und den Bericht Anfang Dezember 2011 an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergeben. Die Veröffentlichung des Berichts wird nach der Befassung durch das Bundeskabinett im Jahr 2012 erfolgen.

 

 

   
           
  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend   Forschungszentrum für Bürgerschaftliches Engagement Humboldt-Universität Institut der deutschen Wirtschaft Köln